Dr. Alexander Keth | Facharzt für Arbeitsmedizin
Ihr Betriebsarzt aus Mainz für Rheinhessen, Pfalz, Rhein-Main und Umgebung
Herzlich willkommen bei BEGAMED
Als Betriebsarzt übernehme ich die zur Erfüllung von § 3 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 erforderlichen betriebsärztlichen Aufgaben. Ich unterstütze Sie als Unternehmer und Ihre betrieblichen Vorgesetzten in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere durch Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorge.
Dazu gehört auch eine regelmäßige Überprüfung der Betriebsverhältnisse, die Beratung und Belehrung der Mitarbeiter und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsfachkräften sowie dem Personal-/Betriebsrat.
Welche Aufgaben übernehme ich als Betriebsarzt für Ihr Unternehmen?
Jeder Arbeitgeber hat nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebsärzte zu bestellen. Der Betriebsarzt ist ein Berater, der über eine spezielle arbeitsmedizinische Fachkunde verfügt und der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Dazu gehören Fragen wie die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, ergonomische Fragen, Fragen des Arbeitsrhythmus, zu Arbeitszeiten und Pausenregelungen, zu Gestaltung der Arbeitsplätze oder zu Gefährdungsbeurteilungen. Der Betriebsarzt besitzt keine Weisungsbefugnis und ist selbst weisungsfrei. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Art der Gefährdung im Betrieb/in der Branche und nach den jeweiligen betriebsspezifischen Gegebenheiten.